(Neue) gesetzliche Regelungen für die Pflege (ab 2015)

Im Jahre 2015 hat der Bundestag gesetzliche Neuregelungen zur Pflege beschlossen.
Anstelle der 'Pflegestufen" treten nun 'Pflegegrade'; dafür sind die Beitragssätze für die Pflegeversicherung (zunächst) geringfügig angestiegen.

Eine Webseite kann dies nicht detailliert erläutern - das soll auch gar nicht erst versucht werden.

Unser Pflegeteam möchte Ihnen aber Informationen geben, die sowohl aus erster Hand, als auch aus Erläuterungen von Fachleuten bestehen, die in Pressemedien ausserhalb Berlin/Brandenburgs veröffentlicht wurden.
 
Das YouTube-Video des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf unserer Startseite haben Sie vielleicht schon angesehen.

Darüber hinaus haben wir folgende Informationen als Links für Sie zusammengestellt:


Sie werden beim Lesen auf viele Fragen gestoßen sein.
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